Sollte sich in der Sprechstunde und den nachfolgenden Probesitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen) herausstellen, dass bei Ihnen eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie indiziert ist, werden die Kosten für die Behandlung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Privat versicherte Patienten sollten mit ihrer Versicherung die genauen Konditionen für die Kostenübernahme noch vor dem ersten Termin klären.